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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-373/23L.T.L v Apelativen sad - Sofia

Entschieden
2023-11-28
ECLI
ECLI:EU:C:2023:929
CELEX
62023CO0373
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Erfordernis, Angaben zum rechtlichen Kontext des Ausgangsverfahrens zu machen – Erfordernis der Angabe der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt, sowie der Angabe des Zusammenhangs zwischen den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, und den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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