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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-373/08Hoesch Metals and Alloys GmbH v Hauptzollamt Aachen

Entschieden
2010-02-11
ECLI
ECLI:EU:C:2010:68
CELEX
62008CJ0373
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 24 - Nichtpräferenzieller Ursprung von Waren - Ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung - Siliciumblöcke mit Ursprung in China - Separieren, Zerkleinern und Reinigen der Blöcke sowie Sieben, Sortieren der Siliciumkörner nach ihrer Größe und Verpacken in Indien - Dumping - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 398/2004.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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