Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-372/24B. B. v Ministarstvo pravosuđa, uprave i digitalne transformacije Republike Hrvatske
- Entschieden
- 2025-12-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:1029
- CELEX
- 62024CO0372
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Bezüge von Richtern der ersten Instanz – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit – Befugnisse der Legislative und der Exekutive der Mitgliedstaaten zur Regelung der Modalitäten für die Festlegung der Bezüge von Richtern – Erfordernis einer Besoldung, die der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entspricht – Verpflichtung zur Berücksichtigung des nationalen sozioökonomischen Kontexts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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