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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-372/24B. B. v Ministarstvo pravosuđa, uprave i digitalne transformacije Republike Hrvatske

Entschieden
2025-12-12
ECLI
ECLI:EU:C:2025:1029
CELEX
62024CO0372
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Bezüge von Richtern der ersten Instanz – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit – Befugnisse der Legislative und der Exekutive der Mitgliedstaaten zur Regelung der Modalitäten für die Festlegung der Bezüge von Richtern – Erfordernis einer Besoldung, die der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entspricht – Verpflichtung zur Berücksichtigung des nationalen sozioökonomischen Kontexts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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