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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-371/24Criminal proceedings against Ministère public

Entschieden
2026-03-19
ECLI
ECLI:EU:C:2026:219
CELEX
62024CJ0371
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Bekämpfung von Straftaten – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 10 – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – Erhebung biometrischer Daten – Abnahme von Fingerabdrücken und Anfertigung von Lichtbildern – Person, gegen die ein oder mehrere plausible Gründe für den Verdacht bestehen, dass sie eine Straftat begangen hat oder versucht hat, eine Straftat zu begehen – Unbedingte Erforderlichkeit – Ermessen – Begründungspflicht – Weigerung der betroffenen Person, eine Erhebung ihrer biometrischen Daten zu dulden – Nationale Regelung, die es erlaubt, eine Person wegen einer eigenständigen Straftat zu verfolgen und zu verurteilen, mit der diese Weigerung auch ohne eine Verfolgung oder Verurteilung wegen der Straftat, die der beabsichtigten Datenerhebung zugrunde lag, geahndet wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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