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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-371/22G sp. z o.o. v W S.A

Entschieden
2024-01-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:21
CELEX
62022CJ0371
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektrizitätsbinnenmarkt – Richtlinie 2009/72/EG – Art. 3 Abs. 5 und 7 – Verbraucherschutz – Recht auf Wechsel des Lieferanten – Nichthaushaltskunde – Mit einem Kleinunternehmen abgeschlossener, befristeter Elektrizitätsversorgungsvertrag mit festem Tarif – Vertragsstrafe für die vorzeitige Kündigung – Nationale Regelung, mit der die Höhe der Vertragsstrafe auf die ‚Gebühren und Entschädigungszahlungen, die sich aus dem Inhalt des Vertrags ergeben‘, beschränkt wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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