Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-371/22G sp. z o.o. v W S.A
- Entschieden
- 2024-01-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:21
- CELEX
- 62022CJ0371
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektrizitätsbinnenmarkt – Richtlinie 2009/72/EG – Art. 3 Abs. 5 und 7 – Verbraucherschutz – Recht auf Wechsel des Lieferanten – Nichthaushaltskunde – Mit einem Kleinunternehmen abgeschlossener, befristeter Elektrizitätsversorgungsvertrag mit festem Tarif – Vertragsstrafe für die vorzeitige Kündigung – Nationale Regelung, mit der die Höhe der Vertragsstrafe auf die ‚Gebühren und Entschädigungszahlungen, die sich aus dem Inhalt des Vertrags ergeben‘, beschränkt wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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