Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-371/20Peek & Cloppenburg KG, v Peek & Cloppenburg KG
- Entschieden
- 2021-09-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:674
- CELEX
- 62020CJ0371
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2005/29/EG – Unlautere Geschäftspraktiken – Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter anzusehen sind – Irreführende Geschäftspraktiken – Nr. 11 Satz 1 des Anhangs I – Werbeaktionen – Einsatz redaktioneller Inhalte in Medien zum Zweck der Verkaufsförderung – Vom Gewerbetreibenden selbst bezahlte Verkaufsförderung – Begriff ‚Bezahlung‘ – Förderung des Verkaufs der Produkte des Inserierenden und des Medienunternehmens – ‚Als Information getarnte Werbung‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht