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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-371/18Sky plc and Others v Skykick UK Limited and Skykick Inc

Entschieden
2020-01-29
ECLI
ECLI:EU:C:2020:45
CELEX
62018CJ0371
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 7 und 51 – Erste Richtlinie 89/104/EWG – Art. 3 und 13 – Bestimmung der von der Eintragung erfassten Waren oder Dienstleistungen – Nichteinhaltung der Erfordernisse der Klarheit und der Eindeutigkeit – Bösgläubigkeit des Anmelders – Fehlende Absicht, die Marke für die von der Eintragung erfassten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen – Vollständige oder teilweise Nichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Marke – Nationale Rechtsvorschriften, die den Anmelder zu der Erklärung verpflichten, dass er die Absicht hat, die angemeldete Marke zu benutzen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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