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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-370/24AT v CT

Entschieden
2025-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2025:300
CELEX
62024CJ0370
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Richtlinie 2009/103/EG – Art. 13 Abs. 2 – Entschädigungsregelung – Verkehrsunfall, in den ein gestohlenes Fahrzeug verwickelt ist – Beweislast hinsichtlich der Kenntnis der geschädigten Person vom Diebstahl dieses Fahrzeugs – Mit der Entschädigung betraute Stelle – Nationale Regelung, die so ausgelegt wird, dass die Beweislast der geschädigten Person auferlegt wird – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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