Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-370/24AT v CT
- Entschieden
- 2025-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:300
- CELEX
- 62024CJ0370
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Richtlinie 2009/103/EG – Art. 13 Abs. 2 – Entschädigungsregelung – Verkehrsunfall, in den ein gestohlenes Fahrzeug verwickelt ist – Beweislast hinsichtlich der Kenntnis der geschädigten Person vom Diebstahl dieses Fahrzeugs – Mit der Entschädigung betraute Stelle – Nationale Regelung, die so ausgelegt wird, dass die Beweislast der geschädigten Person auferlegt wird – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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