Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-370/22 PAir France-KLM v European Commission
- Entschieden
- 2026-02-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:120
- CELEX
- 62022CJ0370
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Art. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr festgestellt wird – Abstimmung von Elementen der Preise für Luftfrachtdienste (Treibstoffaufschlag, Sicherheitsaufschlag, Weigerung, auf die Aufschläge Provisionen zu zahlen) – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Zurechnung der Zuwiderhandlung – Luftfrachtdienste für eingehende Sendungen – Räumliche Zuständigkeit der Kommission – Qualifizierte Auswirkungen – Berechnung der Geldbuße – Mildernder Umstand – Berücksichtigung der in Drittländern geltenden Rechtsvorschriften – Gleichbehandlung – Dauer der Beteiligung an der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung – Beweis – Beteiligung an den verschiedenen Tatkomplexen der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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