Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-370/21DOMUS-SOFTWARE-AG v Marc Braschoß Immobilien GmbH
- Entschieden
- 2022-12-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:947
- CELEX
- 62021CJ0370
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Entschädigung für die dem Gläubiger bei einem Zahlungsverzug des Schuldners entstandenen Beitreibungskosten – Art. 6 – Pauschaler Mindestbetrag von 40 Euro – Mehrere verspätete Zahlungen, die als Entgelt für periodisch wiederkehrende Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen auf der Grundlage ein und desselben Vertrags zu leisten sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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