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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-370/21DOMUS-SOFTWARE-AG v Marc Braschoß Immobilien GmbH

Entschieden
2022-12-01
ECLI
ECLI:EU:C:2022:947
CELEX
62021CJ0370
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Entschädigung für die dem Gläubiger bei einem Zahlungsverzug des Schuldners entstandenen Beitreibungskosten – Art. 6 – Pauschaler Mindestbetrag von 40 Euro – Mehrere verspätete Zahlungen, die als Entgelt für periodisch wiederkehrende Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen auf der Grundlage ein und desselben Vertrags zu leisten sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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