Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-369/23'Vivacom Bulgaria' EAD v Varhoven administrativen sad and Natsionalna agentsia za prihodite
- Entschieden
- 2024-12-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:1043
- CELEX
- 62023CJ0369
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht – Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden sind – Verstoß eines auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer letztinstanzlich entscheidenden nationalen Gerichts – Zuständigkeit eines Gerichts, das letztinstanzlich entscheidet und dabei die Eigenschaft des Beklagten des Rechtsstreits hat – Besetzung des Spruchkörpers.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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