Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-369/14Sommer Antriebs- und Funktechnik GmbH v Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. KG
- Entschieden
- 2015-07-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:491
- CELEX
- 62014CJ0369
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Richtlinie 2002/96/EG – Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Buchst. a sowie Anhänge IA und IB – Richtlinie 2012/19/EU – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 Buchst. b, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Anhänge I und II – Begriffe ‚Elektro- und Elektronikgeräte‘ und ‚elektrische und elektronische Werkzeuge‘ – Garagentorantriebe.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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