Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-367/24Autoritatea Naţională pentru Administrare şi Reglementare în Comunicaţii v Telekom România Mobile Communications

Entschieden
2025-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2025:561
CELEX
62024CJ0367
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikation – Verordnung (EU) 2015/2120 – Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet – Art. 3 Abs. 3 – Verpflichtung für Anbieter von Internetzugangsdiensten, den Verkehr gleich, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung zu behandeln – Möglichkeit dieser Anbieter, angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen anzuwenden – Tarifoption, die eine Begrenzung der Bandbreite für Videostreams beinhaltet.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung