Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-367/20SP v KLM Royal Dutch Airlines
- Entschieden
- 2020-11-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:909
- CELEX
- 62020CO0367
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Art. 7 Abs. 1 – Ausgleichsanspruch – Große Verspätung bei der Ankunft – Bei einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft gebuchter Flug, der aus zwei von verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführten Teilflügen besteht, aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat – Große Verspätung beim ersten Teilflug, der im Rahmen einer Codesharing-Vereinbarung von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat durchgeführt wurde – Schadensersatzklage gegen das Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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