Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑366/12Finanzamt Dortmund-West v Klinikum Dortmund gGmbH
- Entschieden
- 2014-03-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:143
- CELEX
- 62012CJ0366
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Befreiungen – Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b – Lieferung von Gegenständen – Lieferung von Zytostatika zur ambulanten Behandlung – Leistungen verschiedener Steuerpflichtiger – Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c – Heilbehandlungen – Arzneimittel, die von einem in einem Krankenhaus selbständig tätigen Arzt verschrieben worden sind – Eng verbundene Umsätze – Nebenleistungen der Heilbehandlung – In tatsächlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht untrennbare Umsätze.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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