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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-365/22IT v État belge

Entschieden
2023-05-17
ECLI
ECLI:EU:C:2023:415
CELEX
62022CJ0365
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Differenzbesteuerung – Art. 311 – Begriff ‚Gebrauchtgegenstände‘ – Altfahrzeuge, die zum Ausschlachten verkauft werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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