Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-365/21Criminal proceedings against MR
- Entschieden
- 2023-03-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:236
- CELEX
- 62021CJ0365
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen – Art. 54 – Grundsatz ne bis in idem – Art. 55 Abs. 1 Buchst. b – Ausnahme von der Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem – Gegen die Sicherheit des Mitgliedstaats oder andere seiner gleichermaßen wesentlichen Interessen gerichtete Straftat – Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundsatz ne bis in idem – Art. 52 Abs. 1 – Einschränkungen des Grundsatzes ne bis in idem – Vereinbarkeit von nationalen Erklärungen, die eine Ausnahme vom Grundsatz ne bis in idem vorsehen – Kriminelle Vereinigung – Vermögensdelikte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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