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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-365/15Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen v Hauptzollamt Bielefeld

Entschieden
2017-01-18
ECLI
ECLI:EU:C:2017:19
CELEX
62015CJ0365
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Erstattung von Eingangsabgaben – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) – Art. 241 Abs. 1 erster Gedankenstrich – Pflicht eines Mitgliedstaats, die Zahlung von Säumniszinsen auch bei Fehlen eines Rechtsbehelfs vor den einzelstaatlichen Gerichten vorzusehen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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