Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-365/15Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen v Hauptzollamt Bielefeld
- Entschieden
- 2017-01-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:19
- CELEX
- 62015CJ0365
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Erstattung von Eingangsabgaben – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) – Art. 241 Abs. 1 erster Gedankenstrich – Pflicht eines Mitgliedstaats, die Zahlung von Säumniszinsen auch bei Fehlen eines Rechtsbehelfs vor den einzelstaatlichen Gerichten vorzusehen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht