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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑364/13International Stem Cell Corporation v Comptroller General of Patents, Designs and Trade Marks

Entschieden
2014-12-18
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2451
CELEX
62013CJ0364
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 98/44/EG – Art. 6 Abs. 2 Buchst. c – Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen – Parthenogenetische Aktivierung von Oozyten – Bildung von menschlichen embryonalen Stammzellen – Patentierbarkeit – Ausschluss der ‚Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken‘ – Begriffe ‚menschlicher Embryo‘ und ‚Organismus, der geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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