Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑364/11Mostafa Abed El Karem El Kott and Others v Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal
- Entschieden
- 2012-12-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:826
- CELEX
- 62011CJ0364
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung und den Status als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus – Staatenlose palästinensischer Herkunft, die den Beistand des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) tatsächlich in Anspruch genommen haben – Anspruch dieser Staatenlosen auf Anerkennung als Flüchtling aufgrund von Art. 12 Abs. 1 Buchst. a Satz 2 der Richtlinie 2004/83 – Tatbestandsmerkmale – Wegfall dieses Beistands durch das UNRWA ‚aus irgendeinem Grund‘ – Nachweis – Folgen für die Betroffenen, die die Anerkennung als Flüchtling beantragen – Recht, ‚ipso facto den Schutz dieser Richtlinie [zu genießen]‘ – Anerkennung als ‚Flüchtling‘ im Sinne von Art. 2 Buchst. c dieser Richtlinie und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß deren Art. 13 von Rechts wegen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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