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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-363/22 PPlanistat Europe and Hervé-Patrick Charlot v European Commission

Entschieden
2024-01-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:20
CELEX
62022CJ0363
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 340 Abs. 2 AEUV – Außervertragliche Haftung der Europäischen Union – Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 – Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Externe Untersuchung des OLAF – Sache ‚Eurostat‘ – Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen durch das OLAF an nationale Justizbehörden vor Abschluss der Untersuchung – Erstattung einer Strafanzeige durch die Europäische Kommission vor Abschluss der Untersuchung des OLAF – Nationales Strafverfahren – Endgültige Einstellung – Begriff ‚hinreichend qualifizierter Verstoß‘ gegen eine Unionsrechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen – Immaterielle und materielle Schäden, die den Rechtsmittelführern entstanden sein sollen – Schadensersatzklage.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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