Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-361/18Ágnes Weil v Géza Gulácsi
- Entschieden
- 2019-06-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:473
- CELEX
- 62018CJ0361
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 66 – Zeitlicher Anwendungsbereich – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Sachlicher Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a – Ausgeschlossene Rechtsgebiete – Eheliche Güterstände – Art. 54 – Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung, mit der bestätigt wird, dass die Entscheidung des Ursprungsgerichts vollstreckbar ist – Gerichtliche Entscheidung über eine Forderung infolge der Auflösung des sich aus einer faktischen Lebensgemeinschaft ergebenden Güterstands.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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