Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-36/23L v Familienkasse Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
- Entschieden
- 2024-04-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:355
- CELEX
- 62023CJ0036
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Familienleistungen – Art. 68 – Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen – Verpflichtung des Trägers des nachrangig zuständigen Mitgliedstaats, einen Antrag auf Familienleistungen an den Träger des vorrangig zuständigen Mitgliedstaats weiterzuleiten – Kein Antrag auf Familienleistungen im Wohnmitgliedstaat des Kindes – Teilweise Rückforderung der im Mitgliedstaat der Beschäftigung eines Elternteils gezahlten Familienleistungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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