Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-36/20 PPUMinisterio Fiscal v VL
- Entschieden
- 2020-06-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:495
- CELEX
- 62020CJ0036
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Asyl- und Einwanderungspolitik – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 6 – Zugang zum Verfahren – Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz bei einer Behörde, die nach nationalem Recht für die Registrierung solcher Anträge zuständig ist – Stellung eines Antrags bei anderen Behörden, bei denen derartige Anträge wahrscheinlich gestellt werden, die aber nach nationalem Recht nicht für die Registrierung zuständig sind – Begriff ‚andere Behörden‘ – Art. 26 – Gewahrsam – Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen – Richtlinie 2013/33/EU – Art. 8 – Inhaftnahme des Antragstellers – Haftgründe – Entscheidung über die Inhaftnahme eines Antragstellers aufgrund des Fehlens von Unterbringungsplätzen in einem humanitären Aufnahmezentrum.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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