Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-36/17Daher Muse Ahmed v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2017-04-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:273
- CELEX
- 62017CO0036
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist – Von einem Drittstaatsangehörigen mit subsidiärem Schutzstatus gestellter Antrag auf internationalen Schutz – Anwendbarkeit des Wiederaufnahmeverfahrens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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