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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-36/17Daher Muse Ahmed v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2017-04-05
ECLI
ECLI:EU:C:2017:273
CELEX
62017CO0036
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist – Von einem Drittstaatsangehörigen mit subsidiärem Schutzstatus gestellter Antrag auf internationalen Schutz – Anwendbarkeit des Wiederaufnahmeverfahrens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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