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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-359/22AHY v Minister for Justice

Entschieden
2024-04-18
ECLI
ECLI:EU:C:2024:334
CELEX
62022CJ0359
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat – Art. 17 Abs. 1 – Ermessensklausel – Art. 27 Abs. 1 und 3 und Art. 29 Abs. 3 – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Rechtsbehelfe – Aufschiebende Wirkung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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