Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-359/22AHY v Minister for Justice
- Entschieden
- 2024-04-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:334
- CELEX
- 62022CJ0359
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat – Art. 17 Abs. 1 – Ermessensklausel – Art. 27 Abs. 1 und 3 und Art. 29 Abs. 3 – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Rechtsbehelfe – Aufschiebende Wirkung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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