Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-359/20 PTalanton Anonymi Emporiki - Symvouleftiki-Ekpaideftiki Etaireia Dianomon, Parochis Ypiresion Marketing kai Dioikisis Epicheiriseon v European Commission
- Entschieden
- 2021-06-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:466
- CELEX
- 62020CO0359
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Schiedsklausel – Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) – Finanzhilfevereinbarung – Nicht förderfähige Kosten – Rückforderungsbeschluss – Klage des Zahlungsempfängers vor dem Gericht der Europäischen Union auf der Grundlage von Art. 272 AEUV – Verfälschung von Tatsachen – Angemessene Frist – Grundsatz von Treu und Glauben – Berechtigtes Vertrauen – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht