Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-359/20 PTalanton Anonymi Emporiki - Symvouleftiki-Ekpaideftiki Etaireia Dianomon, Parochis Ypiresion Marketing kai Dioikisis Epicheiriseon v European Commission

Entschieden
2021-06-08
ECLI
ECLI:EU:C:2021:466
CELEX
62020CO0359
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Schiedsklausel – Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) – Finanzhilfevereinbarung – Nicht förderfähige Kosten – Rückforderungsbeschluss – Klage des Zahlungsempfängers vor dem Gericht der Europäischen Union auf der Grundlage von Art. 272 AEUV – Verfälschung von Tatsachen – Angemessene Frist – Grundsatz von Treu und Glauben – Berechtigtes Vertrauen – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung