Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-358/21Tilman SA v Unilever Supply Chain Company AG
- Entschieden
- 2022-11-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:923
- CELEX
- 62021CJ0358
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Lugano‑II-Übereinkommen – Gerichtsstandsklausel – Formerfordernisse – Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen, die über einen in einem schriftlichen Vertrag angegebenen Hyperlink eingesehen und ausgedruckt werden können – Willenseinigung der Parteien.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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