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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑358/12Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici v Comune di Milano

Entschieden
2014-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2063
CELEX
62012CJ0358
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Öffentliche Aufträge – Aufträge, die nicht die in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehene Schwelle erreichen – Art. 49 AEUV und 56 AEUV – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Voraussetzungen für den Ausschluss von einem Ausschreibungsverfahren – Eignungskriterien hinsichtlich der persönlichen Lage des Bieters – Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge – Begriff des schwerwiegenden Verstoßes – Differenz zwischen den geschuldeten und den entrichteten Beträgen von mehr als 100 Euro und mehr als 5 % der geschuldeten Beträge.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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