Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑358/12Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici v Comune di Milano
- Entschieden
- 2014-07-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2063
- CELEX
- 62012CJ0358
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Öffentliche Aufträge – Aufträge, die nicht die in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehene Schwelle erreichen – Art. 49 AEUV und 56 AEUV – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Voraussetzungen für den Ausschluss von einem Ausschreibungsverfahren – Eignungskriterien hinsichtlich der persönlichen Lage des Bieters – Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge – Begriff des schwerwiegenden Verstoßes – Differenz zwischen den geschuldeten und den entrichteten Beträgen von mehr als 100 Euro und mehr als 5 % der geschuldeten Beträge.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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