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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-357/24Freistaat Bayern v Euroherc osiguranje d.d

Entschieden
2026-03-26
ECLI
ECLI:EU:C:2026:258
CELEX
62024CJ0357
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 1 Buchst. q Ziff. iv – Begriff ‚zuständiger Träger‘ – Arbeitgeber – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a – Begriff ‚Leistungen bei Krankheit‘ – Entgeltfortzahlung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit – Art. 85 Abs. 1 – Leistungen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats für im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats entstandene Schäden zu zahlen sind – Klagerecht des Arbeitgebers gegen den haftenden Dritten – Ansprüche des Geschädigten – Übergang von Ansprüchen – Grenzen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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