Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-357/22 PAhmad Aziz v European Data Protection Supervisor
- Entschieden
- 2022-12-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:1009
- CELEX
- 62022CO0357
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Institutionelles Recht – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2018/1725 – Verweigerung des Zugangs zu personenbezogener Daten, die im Besitz der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sein sollen – Beschwerden, die nach der Zugangsverweigerung an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gerichtet wurden – Klage gegen die stillschweigende Ablehnung der Beschwerden – Zulässigkeit – Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichts – Hinreichend klare und genaue Darstellung der geltend gemachten Klagegründe – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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