Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-357/22 PAhmad Aziz v European Data Protection Supervisor

Entschieden
2022-12-19
ECLI
ECLI:EU:C:2022:1009
CELEX
62022CO0357
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Institutionelles Recht – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2018/1725 – Verweigerung des Zugangs zu personenbezogener Daten, die im Besitz der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sein sollen – Beschwerden, die nach der Zugangsverweigerung an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gerichtet wurden – Klage gegen die stillschweigende Ablehnung der Beschwerden – Zulässigkeit – Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichts – Hinreichend klare und genaue Darstellung der geltend gemachten Klagegründe – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung