Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-357/20IE v Magistrat der Stadt Wien
- Entschieden
- 2021-10-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:881
- CELEX
- 62020CJ0357
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 12 Abs. 1 – Strenges Schutzsystem für Tierarten – Anhang IV Buchst. a – Cricetus cricetus (Feldhamster) – Ruhe- und Fortpflanzungsstätten – Beschädigung oder Vernichtung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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