Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-357/14 PElectrabel SA and Dunamenti Erőmű Zrt v European Commission

Entschieden
2015-10-01
ECLI
ECLI:EU:C:2015:642
CELEX
62014CJ0357
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen der ungarischen Behörden zugunsten bestimmter Stromerzeuger – Langfristige Strombezugsverträge zwischen einem staatlichen Unternehmen und bestimmten Stromerzeugern – Entscheidung, mit der diese Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Begriff der ‚Partei‘, die ein Rechtsmittel beim Gerichtshof einlegen kann – Beitritt Ungarns zur Europäischen Union – Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens einer Beihilfe – Begriff ‚staatliche Beihilfe‘ – Vorteil – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Methode für die Berechnung der Höhe dieser Beihilfen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung