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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-356/24A.B. v Kärntner Landesregierung

Entschieden
2025-11-27
ECLI
ECLI:EU:C:2025:926
CELEX
62024CJ0356
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Art. 45 AEUV – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 1 – Sozialpolitik – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Richtlinie 2000/78/EG – Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Besoldungssystem der Beamten – Nationale Regelung, die die Anrechnung von in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten gleichwertigen Vordienstzeiten ausschließt – Ausschluss aufgrund einer im Ermessen der Verwaltung liegenden Entscheidung, den Beamten zu befördern – Beförderung, die von der Zurücklegung einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren abhängt – Nationale Regelung, die die Anrechnung von in dem betreffenden Mitgliedstaat zurückgelegten gleichwertigen Vordienstzeiten ausschließt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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