Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-354/22Weingut A v Land Rheinland-Pfalz

Entschieden
2023-11-23
ECLI
ECLI:EU:C:2023:916
CELEX
62022CJ0354
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Etikettierung und Aufmachung im Weinsektor – Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben – Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 – Art. 54 Abs. 1 Unterabs. 2 – Angabe des die Weinbereitung vornehmenden Weinbaubetriebs – Anpachtung von Rebflächen und Anmietung der Kelteranlage bei einem anderen Weinbaubetrieb – Weinbereitung, die vollständig im namensgebenden Weinbaubetrieb erfolgt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung