Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-354/21R.J.R. v Registrų centras VĮ
- Entschieden
- 2023-03-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:184
- CELEX
- 62021CJ0354
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Europäisches Nachlasszeugnis – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 1 Abs. 2 Buchst. l – Anwendungsbereich – Art. 68 – Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses – Art. 69 Abs. 5 – Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses – Unbewegliches Nachlassvermögen, das in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist als dem des Erbfalls – Eintragung dieses unbeweglichen Vermögensgegenstands in das Grundbuch dieses Mitgliedstaats – Gesetzliche Voraussetzungen für diese Eintragung gemäß dem Recht dieses Mitgliedstaats – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 – Zwingender Charakter des Formblatts V im Anhang 5 dieser Durchführungsverordnung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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