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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-353/15Leonmobili Srl and Gennaro Leone v Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH and Others

Entschieden
2016-05-24
ECLI
ECLI:EU:C:2016:374
CELEX
62015CO0353(01)
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 – Art. 3 Abs. 1 und 2 – Insolvenzverfahren – Internationale Zuständigkeit – Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners – Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat – Keine Niederlassung im Ursprungsmitgliedstaat – Vermutung, dass der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Ort des neuen satzungsmäßigen Sitzes ist – Beweis des Gegenteils.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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