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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-352/21A1 and A2 v I

Entschieden
2023-04-27
ECLI
ECLI:EU:C:2023:344
CELEX
62021CJ0352
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen – Art. 15 Nr. 5 – Möglichkeit, von diesen Zuständigkeitsvorschriften im Wege der Vereinbarung abzuweichen – Art. 16 Nr. 5 – Richtlinie 2009/138/EG – Art. 13 Nr. 27 – Begriff ‚Großrisiken‘ – Schiffskaskoversicherungsvertrag – Gerichtsstandsvereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten – Wirksamkeit dieser Vereinbarung gegenüber dem Versicherten – Sportboot, das nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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