Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-351/22Neves 77 Solutions SRL v Agenţia Naţională de Administrare Fiscală – Direcţia Generală Antifraudă Fiscală
- Entschieden
- 2024-09-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:723
- CELEX
- 62022CJ0351
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Beschluss 2014/512/GASP – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 6 EUV – Art. 275 AEUV – Art. 215 AEUV – Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Eigentumsrecht – Grundsätze der Rechtssicherheit und der Gesetzmäßigkeit der Strafen – Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit Militärgütern – Verbot der Erbringung solcher Dienstleistungen – Unterbliebene Unterrichtung der zuständigen nationalen Behörden – Ordnungswidrigkeit – Geldbuße – Automatische Einziehung der als Gegenleistung für das verbotene Geschäft erhaltenen Beträge.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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