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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-351/19 PBruno Gollnisch v European Parliament

Entschieden
2019-10-03
ECLI
ECLI:EU:C:2019:817
CELEX
62019CO0351
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Europäisches Parlament – Beschluss des Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu Japan – Liste der zur Teilnahme an einem interparlamentarischen Treffen in Japan befugten Personen, die den Namen des Klägers nicht enthält – Rechtsbehelfsfrist – Beginn der Rechtsbehelfsfrist – Verspätung – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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