Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-351/19 PBruno Gollnisch v European Parliament
- Entschieden
- 2019-10-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:817
- CELEX
- 62019CO0351
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Europäisches Parlament – Beschluss des Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu Japan – Liste der zur Teilnahme an einem interparlamentarischen Treffen in Japan befugten Personen, die den Namen des Klägers nicht enthält – Rechtsbehelfsfrist – Beginn der Rechtsbehelfsfrist – Verspätung – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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