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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-35/21'Konservinvest' OOD v 'Bulkons Parvomay' OOD

Entschieden
2022-02-09
ECLI
ECLI:EU:C:2022:84
CELEX
62021CO0035
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 – Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben – Art. 9 – Übergangsweiser nationaler Schutz – Geografische Angabe zur Bezeichnung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eingetragen und auf nationaler Ebene geschützt ist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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