Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-35/21'Konservinvest' OOD v 'Bulkons Parvomay' OOD
- Entschieden
- 2022-02-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:84
- CELEX
- 62021CO0035
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 – Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben – Art. 9 – Übergangsweiser nationaler Schutz – Geografische Angabe zur Bezeichnung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eingetragen und auf nationaler Ebene geschützt ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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