Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-35/20Criminal proceedings against A
- Entschieden
- 2021-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:813
- CELEX
- 62020CJ0035
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen – Art. 21 AEUV – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 4 und 5 – Verpflichtung, einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen – Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) – Anhang VI – Überschreiten der Seegrenze eines Mitgliedstaats an Bord eines Vergnügungsboots – Vorschriften über Sanktionen im Fall des Verkehrs zwischen Mitgliedstaaten ohne Personalausweis oder Reisepass – Strafrechtliche Regelung der Tagessätze – Berechnung der Geldstrafe auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatseinkommens des Täters – Verhältnismäßigkeit – Strafmaß im Verhältnis zur Straftat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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