Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-349/17Eesti Pagar AS v Ettevõtluse Arendamise Sihtasutus and Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium
- Entschieden
- 2019-03-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:172
- CELEX
- 62017CJ0349
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (Gruppenfreistellungsverordnung) – Art. 8 Abs. 2 – Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben – Begriff ‚Beginn des Vorhabens‘ – Befugnisse der nationalen Behörden – Rechtswidrige Beihilfe – Fehlen eines Beschlusses der Europäischen Kommission oder einer Entscheidung eines nationalen Gerichts – Verpflichtung der nationalen Behörden, eine rechtswidrige Beihilfe aus eigener Initiative zurückzufordern – Rechtsgrundlage – Art. 108 Abs. 3 AEUV – Allgemeiner unionsrechtlicher Grundsatz des Vertrauensschutzes – Entscheidung der zuständigen nationalen Behörde, mit der eine Beihilfe gemäß der Verordnung Nr. 800/2008 gewährt wird – Kenntnis von Umständen, die die Förderfähigkeit des Beihilfeantrags ausschließen – Begründung eines berechtigten Vertrauens – Fehlen – Verjährung – Aus einem Strukturfonds kofinanzierte Beihilfen – Anwendbare Vorschriften – Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 – Nationale Regelung – Zinsen – Verpflichtung, Zinsen zu verlangen – Rechtsgrundlage – Art. 108 Abs. 3 AEUV – Anwendbare Vorschriften – Nationale Regelung – Effektivitätsgrundsatz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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