Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-348/15Stadt Wiener Neustadt v Niederösterreichische Landesregierung

Entschieden
2016-11-17
ECLI
ECLI:EU:C:2016:882
CELEX
62015CJ0348
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Richtlinie 85/337/EWG – Richtlinie 2011/92/EU – Geltungsbereich – Begriff ‚besonderer einzelstaatlicher Gesetzgebungsakt‘ – Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung – Bestandskräftige Genehmigung – Nachträgliche gesetzliche Heilung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundsatz der Zusammenarbeit – Art. 4 EUV.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung