Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-347/21Criminal proceedings against DD
- Entschieden
- 2022-09-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:692
- CELEX
- 62021CJ0347
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie (EU) 2016/343 – Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren – Art. 8 Abs. 1 – Recht einer beschuldigten Person auf Anwesenheit in der Verhandlung – Vernehmung eines Belastungszeugen in Abwesenheit der beschuldigten Person – Möglichkeit, die Verletzung eines Rechts in einem späteren Verfahrensstadium zu beheben – Zusätzliche Vernehmung des Zeugen – Richtlinie 2013/48/EU – Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren – Art. 3 Abs. 1 – Vernehmung eines Belastungszeugen in Abwesenheit des Rechtsbeistands der beschuldigten Person.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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