Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-347/14New Media Online GmbH v Bundeskommunikationssenat and Der Bundeskanzler
- Entschieden
- 2015-10-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:709
- CELEX
- 62014CJ0347
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2010/13/EU – Begriffe ‚Sendung‘ und ‚audiovisueller Mediendienst‘ – Bestimmung des Hauptzwecks eines audiovisuellen Mediendienstes – Vergleichbarkeit des Dienstes mit Fernsehprogrammen – Einbindung kurzer Videos in einen Bereich der Website einer im Internet verfügbaren Zeitung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht