Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-347/08Vorarlberger Gebietskrankenkasse v WGV-Schwäbische Allgemeine Versicherungs AG
- Entschieden
- 2009-09-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:561
- CELEX
- 62008CJ0347
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. b und 11 Abs. 2 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Autounfall - Legalzession der Opferansprüche an einen Sozialversicherungsträger - Regressverfahren gegen den Versicherer des mutmaßlichen Unfallverursachers - Ziel des Schutzes der schwächeren Partei.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht