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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-347/08Vorarlberger Gebietskrankenkasse v WGV-Schwäbische Allgemeine Versicherungs AG

Entschieden
2009-09-17
ECLI
ECLI:EU:C:2009:561
CELEX
62008CJ0347
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. b und 11 Abs. 2 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Autounfall - Legalzession der Opferansprüche an einen Sozialversicherungsträger - Regressverfahren gegen den Versicherer des mutmaßlichen Unfallverursachers - Ziel des Schutzes der schwächeren Partei.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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