Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-346/21ING Luxembourg SA v VX

Entschieden
2022-05-05
ECLI
ECLI:EU:C:2022:368
CELEX
62021CO0346
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke – Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 – Art. 8 – Belehrung des Empfängers unter Verwendung des Formblatts in Anhang II dieser Verordnung, dass er berechtigt ist, die Annahme eines gerichtlichen Schriftstücks zu verweigern, wenn es weder in einer Sprache, die der Empfänger versteht, noch in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Empfangsmitgliedstaats abgefasst oder keine Übersetzung beigefügt ist – Nichtverwendung des Formblatts – Folgen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung