Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-346/21ING Luxembourg SA v VX
- Entschieden
- 2022-05-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:368
- CELEX
- 62021CO0346
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke – Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 – Art. 8 – Belehrung des Empfängers unter Verwendung des Formblatts in Anhang II dieser Verordnung, dass er berechtigt ist, die Annahme eines gerichtlichen Schriftstücks zu verweigern, wenn es weder in einer Sprache, die der Empfänger versteht, noch in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Empfangsmitgliedstaats abgefasst oder keine Übersetzung beigefügt ist – Nichtverwendung des Formblatts – Folgen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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