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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-345/06Gottfried Heinrich

Entschieden
2009-03-10
ECLI
ECLI:EU:C:2009:140
CELEX
62006CJ0345
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 254 Abs. 2 EG - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 2 Abs. 3 - Verordnung (EG) Nr. 622/2003 - Luftsicherheit - Anhang - Liste der an Bord von Flugzeugen verbotenen Gegenstände - Fehlende Veröffentlichung - Bindungswirkung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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