Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-343/04Land Oberösterreich v ČEZ as
- Entschieden
- 2006-05-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:330
- CELEX
- 62004CJ0343
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a - Ausschließliche Zuständigkeit für dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen - Klage auf Unterlassung schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Liegenschaften durch den Betrieb eines Atomkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines Nachbarstaats des Staates befindet, in dem diese Liegenschaften belegen sind - Unanwendbarkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht