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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-343/04Land Oberösterreich v ČEZ as

Entschieden
2006-05-18
ECLI
ECLI:EU:C:2006:330
CELEX
62004CJ0343
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a - Ausschließliche Zuständigkeit für dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen - Klage auf Unterlassung schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Liegenschaften durch den Betrieb eines Atomkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines Nachbarstaats des Staates befindet, in dem diese Liegenschaften belegen sind - Unanwendbarkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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